Es gibt so viele unterschiedliche Ferienformen, und darunter eine ganze Anzahl, die auch für Reisende mit Hund oder Katze gut geeignet sind. Sie alle zu nennen, das sprengt unseren Blatt-Rahmen. Ein paar allerdings, die uns von den Veranstaltern ans Herz gelegt wurden, möchten wir nennen und dadurch Anregung für alle weiteren Urlaubsmöglichkeiten geben.
Urlaub auf den Bauernhof mit Hund »
Was keine Milch gibt und keine Eier legt, ist auf Bauernhöfen meistens nicht wohlgelitten. Dennoch gibt es eine Anzahl von Ferienbauernhöfen, auf denen die Mitnahme von Hunden oder Katzen erlaubt ist. Man sollte aber keinen Rambo einquartieren, der jeden Tag ein Huhn verschleißt oder der die Kühe in Eigenregie durch die Gegend treibt.
Bergurlaub mit Hund »
Urlaub in den Bergen, davon träumt jeder vierbeinige Emporkömmling. Nur: In alle Unterkunftshäuser des Deutschen Alpenvereins, die nur Matratzenlager haben, darf der Hund nicht mit. Wenn es Zimmer gibt, ist die Wahrscheinlichkeit größer. Man muss also auf jeden Fall die Route vorher sorgfältig planen und die Unterkunftshäuser vorher anrufen, um zu klären, ob der Hund mit darf.
Fasten-Wandern mit dem Hund »
Im Schwarzwald oder in der Toscana unter dem Motto: Abnehmen, Entschlacken, fit werden: mit Gesundheitsprogrammen wie Fußreflexzonenmassage, Bachblütentherapie, Gesundheitsvorträge;
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Hundebox & Autozubehör
Hier finden Sie die passende Hundebox für Auto, Flugzeug oder den Tierarztbesuch. Für jeden Hund und jede Größe gibt es bei zooplus die passende Hundebox, damit kommt Ihr Hund sicher von A nach B.
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Kururlaub mit dem Hund »
In Kurkliniken ist die Mitnahme von Hunden nirgends gestattet. Wer seinen Hund aber in der Nähe behalten möchte, kann das örtliche Fremdenverkehrsamt oder die Touristik Information um Zettelaushang bitten oder ein Inserat in der lokalen Zeitung aufgeben, um dort für seinen Hund einen Sitter zu finden. Vielleicht nimmt auch das örtliche Tierheim Hunde in Pension, oder der Ort kann eine Tierpension in der Nähe vorweisen. Dann kann man in seiner Freizeit mit Bello spazieren gehen und verstärkt damit den Kurerfolg ungemein. Bei ambulanten oder offenen, genauer gesagt: selbst bezahlten Badekuren bieten sich eine Menge Unterkünfte an, in die die Mitnahme von Hunden gestattet ist. Darunter lässt sich möglicherweise auch ein Haus finden, das auf Bello aufpasst, während der Besitzer seine Anwendungen bekommt.
Fahrradurlaub »
Entlang von Flüssen und durch romantische Landschaften werden vielerorts Fahrradtouren von Ort zu Ort angeboten. Gruppentouren kommen für Hundebesitzer nicht in Frage, weil dabei kein Hund mithalten könnte. Für Einzelreisende ausgearbeitete Touren sind aber für sehr lauffreudige Hunde als Begleiter oder für solche, die im Lenkradkörbchen Platz nehmen können, eine durchaus hübsche Ferienform.
Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass der Hund laufend seine Gangart verändern will, das heißt, dass er viele Ruhe- und Schnüffel-Pausen braucht, viel Trinkwasser und manchmal auch eine Abkühlung im Fluss oder See. Fahrradtouren sind aber auch für die Menschen von hohem Erlebniswert, weil die Veranstalter bei der Ausarbeitung der Touren auf Sehenswürdigkeiten und landschaftliche Schönheiten achten oder weil sich solche Touren auf historischen Pfaden auf den Spuren von X“ leiten lassen. Individuelle Fahrradrouten wurden fast überall auf der Welt für die Touristen ausgearbeitet, besonders aber in Deutschland und den Nachbarländern.
 
Hausboot-Ferien »
Eine hübsche Ferienform für Menschen und Hunde, die gerne schwimmen und nicht immer festen Boden unter den Füßen brauchen, sind Ferien auf Frankreichs Flüssen; das Quartier ist immer dabei, wo man auch verweilen möchte, denn es ist ein Hausboot. Ein Bootsführerschein ist nicht erforderlich.
Sportferien mit dem Hund »
Wer in seinem Urlaub nicht genug Hunde um sich haben kann, Hundefriseur werden oder mit seinem Bello Sport und Unterordnung trainieren möchte, dem stehen Aktivferien in Hotels mit angegliederten Hundeschulen oder in Hundeschulen, die Zimmerkontingente in nahe liegenden Hotels haben, zur Wahl.
Pflicht bei Reisen ins Ausland Der EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt. Seit Oktober 2004 müssen Haustiere wie Hund, Katze, Frettchen bei Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz vor Tollwut. Die Tollwutimpfung ist im Pass einzutragen und gilt je nach Impfstoff nach den Angaben des Herstellers bis zu drei Jahren.
Einen Sonderfall nehmen übergangsweise Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich ein. Für fünf Jahre dürfen sie ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut, wie Blutuntersuchung auf Antikörper, und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.
Die EU-Bestimmungen gelten auch für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.
Den Haustier-Ausweis können alle ermächtigten Tierärzte im Bereich der EU ausstellen und führen, unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres.
Im Heimtierausweis ist eingetragen:
- Der Halter des Tieres mit Adresse
- Optional ein Photo des Tieres
- Name, Art, Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum (sofern vorhanden) und Fellkleid
- Microchipnummer und Datum der Implantation mit Implantationsstelle. Bis
auf weiteres reicht auch eine Tätowiernummer: Nummer der Tätowierung
und Datum.
- Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und dem ermächtigten Tierarzt.
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