Belgien mit Hund »Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Impfung
mindestens 1 Monat vor Einreise. Für Hunde, jünger als 3 Monate, und
Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere 1 Jahr.
Internationaler Impfpass (Green-Cross-Formular ) wird anerkannt.
Bulgarien mit Hund »Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis gebraucht. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein,
die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter
als 1 Jahr sein.
Dänemark mit Hund »Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis, aus dem in deutscher, englischer,
französischer und dänischer Sprache hervorgeht, dass das Tier
mindestens 30 und nicht mehr als 12 Monate vor der Einreise gegen
Tollwut geimpft worden ist. Hierzu muss der Internationale Impfpass
benutz werden.
Finnland mit Hund »Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung für Hunde und Katzen, die über 3
Monate alt sind. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12
Monaten. Tiere bis zum 3. Lebensmonat brauchen keine Impfung. Eine
tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer
(Echinococcus multilocolaris), die frühestens 72 und spätestens 24
Stunden vor der Einreise erfolgt sein muss, wird gefordert.
Frankreich mit Hund » Gültige
Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist ausreichend.
Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise.
Anerkannt wird ein jährliche Impfung. Tiere unter 3Monaten ist eine
Einreise nicht gestattet.
Griechenland mit Hund »Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter als 12 Monate und
muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Alle Einträge im
Internationalen Impfpass.
Großbritannien mit Hund »
Mindestalter für die Tollwutimpfung ist drei Monate. Vorher muss das
Tier mit einem Mikrochip implantiert bekommen. Einfuhrverbot für Pit
Bull Terrier, Tosa Inu, Fila Brasiliero, Dogo Argentino.
Mitzuführende
Dokumente: Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip,
Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung
gegen Bandwürmer und Zecken, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier
in den letzten sechs Monaten vor der Einreise nicht in einem Land
ausserhalb der EU-Staaten gewesen ist. Frühestens sechs Monate nach der
Blutprobe und einem erfolgreichen Testergebnis darf das Tier einreisen.
Irland mit Hund » Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of Agriculture, Dublin, Irland zu erfahren
Italien mit Hund »Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend.
Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz.
Impfung mindestens 20 Tage vor Einreise. Das Gesundheitszeugnis hat
eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen.
Ex-Jugoslawien Ein
tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt
wird für die Tollwutimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Impfung muss
vor 15 Tagen der Einreise gemacht worden sein.
Norwegen mit Hund »Kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine
kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Antrag bei: Statens
dyrehelse-tilsyn, Postbocks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.:
0047-22241940. Dort erhalten Sie alle Infos, die sehr umfangreich sind.
Österreich mit Hund »Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und Anschrift
des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht,
Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Tollwutimpfung muß
mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück
liegen. Maulkorb und Leine mitbringen.
Polen mit Hund »Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und
Amtstierärtzliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss
mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein.
Portugal mit Hund »Amtärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Impfung
mindestens 30 Tage vor Anreise und nicht älter als 12 Monate. Das
Gesundheitszeugnis unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen.
Rumänien » Tierärztliches
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 1Monat,
nicht älter als 12 Monate sein. Bei Katzen 6 Monate.
Schweden mit Hund »Gleiche Bestimmungen wie Norwegen. Die Einfuhrerlaubnis ist bei dem
Zentrallandwirtschaftsamt Smittskyddsenheten, S-55182 Jönköping
Tel.:004636 / 155000 zu beantragen.
Schweiz mit Hund »Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des
Tierarztes ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein
1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise
erfolgt sein.
Slowenien mit Hund »Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung - Gültigkeit 12
Monate bei Bescheinigung.
Spanien mit Hund »Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise
und Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich.
Impfung muss mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate sein.
Türkei mit Hund »Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und
kantstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die
Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf
höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht
früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden.
Ungarn mit Hund »Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und
Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen
Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland
höchsten 1 Jahr zurück liegen. Impfungen gegen Staupe ist Pflicht und
muss vermerkt sein.
USA mit Hund » Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Darf nicht älter
als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen.
Deutschland mit Hund »Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein
Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung
erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt
und nicht älter als 1 Jahr sein.
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je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden
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gekennzeichnet sein. Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer
wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus. Einfuhr
im Ausland erworbener Tiere Gesundheitszeugnis und gültige
Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der
Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.
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