Einreisebestimmungen innerhalb der Europäischen Union

Ferien mit Hund in Europa

Ferien mit HundHunde, Katzen und Frettchen können aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat nur einreisen, wenn sie gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft worden und in Besitz eines von einem Tierarzt ausgefüllten standardisierten EU-Heimtierpasses sind. Weitere diesbezügliche Auskünfte erhält man bei seinem Tierarzt. Alle Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die über drei Monate alt sind, und für den privaten Reiseverkehr (mit max. fünf Tieren) mitgeführt werden. Achtung! Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist häufigen Änderungen unterworfen!

Hier die wichtigsten Einreisebestimmungen auf einen Blick:

1. Pass: Hunde, Katzen und Frettchen müssen über einen europäischen Pass verfügen. Dieser Pass ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleich und wird bei der Kennzeichnung des Tieres oder bei der Impfung gegen Tollwut ausgestellt.

2. Kennzeichnung: Haustierbesitzer, die ihren Hund, ihre Katze oder ihr Frettchen mit auf Reisen nehmen möchten, müssen ihr Tier kennzeichnen lassen. Bis 2011 galt als Markierung statt dem Chip auch eine gut lesbare Tätowierung. Das bedeutet, dass Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 entsprechend tätowiert wurden, keinen Chip benötigen, um mitgeführt werden zu dürfen. Die Nummer muss im EU-Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Pet Pass genannt) angegeben sein. Ab 2012 geborene Hunde brauchen einen Chip, um mitgenommen werden zu dürfen.

3. Tollwutimpfung: Hunde, Katzen und Frettchen müssen eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt) vorweisen.

Zwei gute allgemeine Links: http://www.petsontour.de/de/eu-einzellaender.aspx,
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

Belgien mit Hund

Eine tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung ist erforderlich (Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise). Für Hunde, jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Tiere 1 Jahr. Internationaler Impfpass (Green-Cross-Formular) wird anerkannt. Hunde müssen in Belgien prinzipiell an der Leine geführt werden, außer auf dafür vorgesehenen markierten Stellen. Für gefährliche Hunde kann Maulkorbzwang angeordnet werden.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/belgiensicherheit/200382

Bulgarien mit Hund

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gebraucht. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein.

Deutschland mit Hund

Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein. Es gilt ein Einreiseverbot für folgende Hunderassen und ihre Kreuzungen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier. Ausnahmen: Wer einen gefährlich eingestuften Hund besitzt und die erforderlichen Papiere (z. B. Halteerlaubnis, Wesenstestbescheinigung) mit sich führt, darf aus dem Ausland mit ihm wieder einreisen – zum Beispiel nach dem Urlaub. Auch Gebrauchshunde (z. B. Diensthunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes) dürfen eingeführt werden. Das Landeshundegesetz mit Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel besteht ein Leinenzwang an öffentlichen Plätzen, z. B. in Fußgängerzonen und Parkanlagen.

Dänemark mit Hund

Ferien mit Hund in DänemarkEin tierärztliches Tollwutimpfzeugnis ist nötig, aus dem in deutscher, englischer, französischer und dänischer Sprache hervorgeht, dass das Tier mindestens 30 Tage und nicht mehr als 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Hierzu muss der Internationale Impfpass benutzt werden. Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden (Mitführen von Hunden, die vorher angeschafft wurden, sind unter strengen Auflagen erlaubt):

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

Ungeimpfte Welpen jünger als 12 Wochen dürfen mit einer gültigen Erklärung eingeführt werden (siehe http://www.ambberlin.um.dk/)

Dringende Empfehlung: keine Hunde nach Dänemark einführen, die in irgendeiner Weise den oben genannten Rassen ähneln. Ansonsten sollte die Rasse oder der Typ des Hundes sowie der Zeitpunkt seiner Anschaffung offiziell dokumentiert sein. Die örtliche Polizei greift streng durch und ist ermächtigt, Hunde ggf. zu töten.

Dänische Hundegesetzgebung: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden/

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724

Finnland mit Hund

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)

Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung für Hunde und Katzen, die über 3 Monate alt sind, sowie eine Mikrochip-Kennzeichnung sind nötig. Die Impfung muss vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten erfolgt sein. Tiere bis zum 3. Lebensmonat brauchen keine Impfung. Eine tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocolaris), die frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgt sein muss, wird gefordert. Finnland (und auch Malta) hat ein Einreiseverbot für folgende Hunderassen und ihre Kreuzungen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624

Frankreich mit Hund

Ferien mit Hund in FrankreichEine gültige Tollwutimpfung bei Tieren, die älter als 3 Monate sind, ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen vor Einreise 30 Tage vergangen sein. Anerkannt wird eine jährliche Impfung. Tieren unter 3 Monaten ist eine Einreise nicht gestattet. Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren aus Deutschland nach Frankreich im Original: https://de.ambafrance.org/Haustiere Einreisebestimmungen

Es herrscht ein Einreiseverbot für „gefährliche Hunderassen“ der Kategorie 1 und ihrer Typen, wie Pitbulls (Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa. Die Einreise der Hunderassen der Kategorie 2 (bspw. Rottweiler) obliegt zahlreichen Bedingungen wie Wesenstests und Eignungstests der Hundehalter, so dass ein kurzer Urlaub mit diesen Hunderassen de facto nicht möglich ist. Bei längeren Aufenthalten informiert man sich dazu am besten bei dem zuständigen Rathaus des französischen Wohnortes. Die Einreise für Hunde der Rassen Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier ist erlaubt. Malkorb- und Leinenpflicht dieser Hunde ist individuell geregelt. Alle Hunde, die länger als drei Monate oder dauerhaft im Land bleiben, müssen identifiziert, in einem innerstaatlichen Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden. Welpen unter 12 Wochen oder zwischen 12 und 16 Wochen aus einem EU-Mitgliedstaat dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einreisen.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/frankreich-node/frankreichsicherheit/209524

Griechenland mit Hund

Ein internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung darf nicht älter als 12 Monate und muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Eine Mikrochip-Kennzeichnung ist ebenfalls erforderlich.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/griechenland-node/griechenlandsicherheit/211534

Großbritannien mit Hund

Das Mindestalter für die Tollwutimpfung ist drei Monate. Vorher muss das Tier einem Mikrochip implantiert bekommen. Es herrscht ein Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Fila Brasiliero, Dogo Argentino. Hunde dieser Rassen und ähnlich aussehende Hunde werden von der Polizei konfisziert, bis ein Richter über ihre Gefährlichkeit entschieden hat. Es droht mögliche Einschläferung der Hunde. Bei Unsicherheit wendet man sich direkt an das irische bzw. britische Landwirtschaftsministerium. Mitzuführende Dokumente sind: Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten sechs Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU-Staaten gewesen ist. Frühestens sechs Monate nach der Blutprobe und einem erfolgreichen Testergebnis darf das Tier einreisen. Eine vorherige Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) ist obligatorisch. Die derzeit aktuellen Einreisebestimmungen: https://www.gov.uk/take pet-abroad

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/grossbritannien-node/grossbritanniensicherheit/206408

Irland mit Hund

Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of Agriculture, Dublin, Irland zu erfahren: https://www.agriculture.gov.ie/

Italien mit Hund

Ferien mit Hund in ItalienEin tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322

Ex-Jugoslawien mit Hund

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss vor 15 Tagen der Einreise erfolgt sein.

Kroatien: Welpen unter 12 Wochen dürfen mit einer Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung vom Tierarzt einreisen. Er herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen und ihre Typen: Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, Mastinos, Bernhardiner. Pit Bull Terrier und Pit-Bull-Mischlinge haben Einreiseverbot. Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull Terrier dürfen nur mit FCI-Papieren einreisen. Es gilt gesetzliche Leinenpflicht für alle Hunderassen.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kroatiensicherheit/210072

Norwegen mit Hund

Ferien mit Hund in NorwegenWer ein Tier aus einem EU-/EWR-Land nach Norwegen mitnehmen will, sollte daran denken, einen Veterinär/Tierarzt zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:

Das Tier muss eine Identifikation/Microchip haben. Tätowierungen werden nur noch akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (nach dem 3. Juli 2011 ist ein Microchip erforderlich). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.

Der Hund muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise mit frühestens drei Monaten) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise mit Tieren aus tollwutfreien Staaten.

Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land, aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.

Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absenderland unterzeichnet sein muss oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).

Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden. Wenn man aus der EU oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommt, müssen das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelegt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies zutrifft, muss man die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort der Ankunft informieren. Folgende Hunderassen sind in Norwegen verboten, und können somit auch nicht eingeführt werden: Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfhund, sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.

Aktuelle Infos hier: Mit Tieren nach Norwegen: https://www.norway.no/de/germany/dienstleistungen-info/mit-tieren-nach-norwegen/

Österreich mit Hund

Ein ärztliches Tollwutimpfzeugnis ist erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Leinenpflicht an öffentlichen Orten ist meistens vorgeschrieben, eine Maulkorbpflicht wird regional geregelt. Es gibt keine Einschränkungen für bestimmte Hunderassen.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962

Polen mit Hund

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein. Die Nationalparks haben mindestens Leinenpflicht, teilweise sogar absolutes Hundeverbot. Landesweit geregelt ist die Maulkorbpflicht für als aggressiv geltende Rassen.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/polen-node/polensicherheit/199124

Portugal mit Hund

Ein amtsärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Anreise erfolgt und nicht älter als 12 Monate sein. Das Gesundheitszeugnis ist unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen. Hunde sind an allem Stränden, Promenaden, Restaurants und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/portugalsicherheit/210900

Rumänien mit Hund

Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage, und die Tollwutimpfbescheinigung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate sein, bei Katzen 6 Monate. Eine Maulkorbpflicht gilt für folgende Rassen: Deutscher Schäferhund, Doberman Pinscher, Belgischer Milnois, Dogo Canario, Komondor, Kuvasz, Riesenschnauzer. American Pitbull Terrier, Boerboel, Bandog haben Einreiseverbot.

Weiterführende Informationen unter: http://berlin.mae.ro/de und http://www.bmel.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/rumaeniensicherheit/210822

Schweden mit Hund

In den vergangenen Jahren sind die Bestimmungen zur Haustiereinfuhr immer weiter vereinfacht worden. Und am 1.1.2012 traten weitere Vereinfachungen in Kraft. Wer einen Hund oder eine Katze von einem EU-Land nach Schweden mitnehmen will, benötigt keine schriftliche Genehmigung. Ein gesundheitsattest ist ebenso wenig vorgeschrieben wie Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe – auch wenn beide Impfungen weiter empfohlen werden.

Ab 1.1.2012 entfallen der Bluttest und die Wurmkur. Somit gilt:

  • D-Kennzeichnung mit Mikrochip (eine deutlich erkennbare Tätowierung reicht nur bei Tieren, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde).
  • Impfung gegen Tollwut für Hunde, Katzen und Frettchen ab 3 Monaten entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
  • Dokumentation in Form eines Haustierpasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.

Für Haustiere aus der Schweiz gelten die gleichen Regeln, da die Schweiz als Land mit niedrigem Tollwutrisiko eingestuft wird.

Auch eine Entwurmung ist nicht mehr erforderlich, wird jedoch weiterhin empfohlen. Auch die Pflicht zur Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe wurde aufgehoben; diese wird jedoch ebenfalls weiterhin angeraten. Eine gültige Tollwutimpfung und eine Kennzeichnung (Mikrochip) sind Pflicht, d.h. Welpen unter 15 Wochen ohne, bzw. mit nicht ausreichendem Tollwutimpfschutz dürfen nicht einreisen.

Weiterführende Informationen: Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweden-node/schwedensicherheit/210708

Schweiz mit Hund

Eine tierärztliche Tollwutimpfung ist erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jähriger Schutz. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein.

Die meisten Heimtiere gemäß Definition können aus allen Ländern ohne seuchenpolizeiliche Bewilligung und Gesundheitszeugnis in die Schweiz einreisen. Die Einreise ist nicht möglich, wenn spezifische Schutzmaßnahmen gelten: Tiere oder Tierprodukte dürfen nicht eingeführt werden, wenn ernsthafte Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier bestehen.

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/schweizsicherheit/206208

Slowenien mit Hund

Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung sind erforderlich, erfolgt mindestens 30 Tage vor Abreise – bei einer bescheinigten Gültigkeit von 12 Monaten. In Slowenien herrscht Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/sloweniensicherheit/210644

Spanien mit Hund

Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und der Internationale Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage alt und nicht älter als 12 Monate sein. Örtliche Bestimmungen regeln Leinen- und Maulkorbpflicht bei sogenannten „gefährlichen Hunderassen“ wie Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, FilaBrasiliero, TosaInu, Akita Inu. Sie müssen vor Ort bei der zuständigen Gemeinde registriert werden. Die Handhabung für Touristen mit diesen Hunden ist nicht einheitlich geregelt. Gänzlich verboten sind Hunde an Stränden, auf Promenaden und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534

Türkei mit Hund

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage, sind erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt worden sein.

Wichtig für die Rückreise nach Hause: Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung von einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Der Zeitraum zwischen einer Tollwutimpfung und Blutentnahme muss mindestens 30 Tage betragen. Das positive Ergebnis des Tests muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden! Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962

Ungarn mit Hund

Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und die Tollwutbescheinigung sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück liegen. Die Impfung gegen Staupe ist Pflicht und muss vermerkt sein. Die Einreise eines Heimtiers ist nur in Begleitung des Eigentümers oder einer vom Eigentümer per Vollmacht beauftragten natürlichen Person möglich. Ungarn erlaubt nicht die Einfuhr von Jungtieren unter 12 Wochen ohne Tollwutimpfung, sowie zwischen 12 und 16 Wochen mit noch ungültiger Tollwutimpfung! Leinenpflicht herrscht an allen öffentlichen Plätzen und ein Maulkorb in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Baden mit Hunden ist im Balaton- und im Velence-See verboten.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/ungarnsicherheit/210332

USA mit Hund

Eine Tollwutimpfbescheinigung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt und darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen. Für die Einreise eines Hundes in die USA ist unbedingt ein Impfpass mitzuführen, der entweder in englischer Sprache ausgestellt ist oder eine entsprechende Übersetzung vorweist. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise ausgeführt worden sein. Daher ist es sinnvoll, wenn im Impfpass die Gültigkeitsdauer der Impfung angegeben ist.

Falls eine Tollwutimpfung fehlt, wird der Hund auf Kosten des Besitzers bei der Einreise in die USA geimpft und anschließend für mindestens 30 Tage in Quarantäne gehalten. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die jünger als 12 Wochen sind oder für Hunde, die aus Gebieten einreisen, welche vom amerikanischen öffentlichen Gesundheitsdienst als tollwutfrei deklariert wurden. Bei der Einreise in den tollwutfreien Staat Hawaii und das tollwutfreie Territorium Guam gelten, wie auch für Katzen, besondere Quarantänebestimmungen, welche eine Zeit von 120 Tagen vorsehen.

Erwähnenswert ist auch, dass das Impfzertifikat von einem behördlich anerkannten Tierarzt ausgestellt sein muss und den Hund genau identifizieren muss.

Den Einreiseantrag „ESTA“ kann man hier beantragen: https://www.estaantrag.com/haustiere

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382

Kampfhunde

Die Einfuhr von Kampfhunden wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist nicht erlaubt. Auch weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus. Die Einfuhr im Ausland erworbener Tiere benötigt ein Gesundheitszeugnis und eine gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.

Wer einen sogenannten Kampfhund (z. B. Pitbull, Bullterrier) oder ähnliche Hunde (z. B. Rottweiler, Dobermann) auf Reisen mitnehmen will, dem wir dringend empfohlen, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft/dem Konsulat des jeweiligen Landes zu erkundigen.

EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt. Seit Oktober 2004 müssen Haustiere wie Hund, Katze, Frettchen bei Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz vor Tollwut. Die Tollwutimpfung ist im Pass einzutragen und gilt je nach Impfstoff nach den Angaben des Herstellers bis zu drei Jahre Einen Sonderfall nehmen übergangsweise Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich ein. Für fünf Jahre dürfen sie ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut, wie Blutuntersuchung auf Antikörper, und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.

Die EU-Bestimmungen gelten auch für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.

Den Haustier-Ausweis können alle ermächtigten Tierärzte im Bereich der EU ausstellen und führen, unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres.

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